Vorladung zur Polizei

Sie haben eine Vorladung der Polizei zu einer Beschuldigtenvernehmung erhalten oder Sie werden zu einer „erkennungsdienstlichen Behandlung“ einbestellt?

In diesem frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens ist es wichtig, nicht übereilt bei der Polizei zu erscheinen, sondern zunächst mit einem Verteidiger sprechen.
Dieser wird in der Regel den Termin zunächst absagen und Akteneinsicht beantragen.
Dieses Recht steht Ihnen zu und davon sollten Sie auch Gebrauch machen!
Nur nach Einsicht in die Ermittlungsakte kann überprüft werden, was Ihnen tatsächlich vorgeworfen wird, welche Tatsachen und Beweismittel den Ermittlungsbehörden bekannt sind.
Erst wenn diese bekannt sind, kann gemeinsam mit einem Verteidiger das weitere Vorgehen geplant werden und eine Verteidigungsstrategie erarbeitet werden.
Dies gilt bei kleineren Vergehen genauso wie bei schweren Verbrechen.