Nebenklage/ Zeugenbeistand

Die Nebenklage ist eine Möglichkeit, sich als Opfer einer Straftat aktiv an dem Strafverfahren gegen den Angeklagten zu beteiligen.

Der Nebenkläger kann sich dem Verfahren als Verfahrensbeteiligter anschließen, wodurch wesentlich mehr Rechte zur Verfügung stehen im Vergleich zur Zeugenstellung.

Auch als Nebenkläger kann und sollte man sich zunächst mit einem erfahrenen Strafverteidiger beraten, der frühzeitig prüfen wird, ob ein Antrag auf Zulassung der Nebenklage gestellt wird.

Der Strafverteidiger kann außerdem bereits im Ermittlungsverfahren als Zeugenbeistand tätig sein und bei Vernehmungen von Polizei und Staatsanwaltschaft den Zeugen begleiten.

Der Anschluss als Nebenkläger ist nur bei den in § 395 StPO genannten Delikten zulässig, im Jugendstrafrecht außerdem nur mit Einschränkungen.

Ist eine Person durch eine Straftat getötet worden, geht das Recht auf Anschluss als Nebenkläger auf die Hinterbliebenen über.

Gerne beraten wir Sie, ob in Ihrem Fall der Anschluss als Nebenkläger in Betracht kommt, auch bezüglich der hiermit verbundenen Kosten.

Auch zu den weiteren Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen eines sog. Adhäsionsverfahrens stehen wir beratend zur Seite.