Führerscheinrecht/ MPU

Sie haben aufgrund Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr Ihre Fahrerlaubnis verloren oder Sie wurden wegen einer Betäubungsmittestraftat verurteilt und haben in dem dortigen Verfahren den Konsum von Betäubungsmitteln eingeräumt?

In solchen Fällen droht Ihnen über die Führerscheinstelle der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis bzw. wird vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis die MPU, im Volksmund auch „Idiotentest“ angeordnet.

Gegen die Anordnung der MPU als solche kann ma sich nicht wehren.

Gleichwohl drohen hier viele „Fallstricke“ und die Chance, durch eine MPU ohne entsprechende Vorbereitung durchzufallen sind sehr hoch.

Es ist sinnvoll, sich bereits frühzeitig durch einen spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen, teilweise lassen sich schon in dem Straf- bzw Bußgeldverfahren die entsprechenden Weichen stellen.

Auch sollte die Zeit, bis sich die Führerscheinstelle meldet, genutzt werden, um schon mit den erforderlichen Abstinenznachweisen zu beginnen. Diese können bereits im Strafverfahren verwendet werden, um zum Beispiel eine „günstige Prognose“ zu begründen oder allgemein im Rahmen der Strafzumessung Pluspunkte zu sammeln.