Ordnungswidrigkeiten/ Bußgeldverfahren

Auch bei Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten stehen wir als Ansprechpartner zur Verfügung:

Abstandsverstoß

Fahrten unter Alkohol oder Drogen

Rotlichtverstoß

Geschwindigkeitsüberschreitung

Ladung und Ladungssicherung

* Handyverstöße

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten oder haben eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen und befürchten nun, demnächst einen Bußgeldbescheid zu erhalten?

Auch in solchen Fällen ist es sinnvoll, sich mit einem erfahrenen Strafverteidiger vorab zu besprechen, um die Chancen eines Einspruches zu überprüfen.

Haben sie bereits einen Bußgeldbescheid erhalten, ist zwingend die Einspruchsfrist von 2 Wochen ab Zustellung zu beachten.

Die Kosten für ein Bußgeldverfahren werden in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen, wenn Sie über eine solche verfügen.