Kosten

Kostentransparenz ist für beide Seiten wichtig. Aus diesem Grund klären wir die Frage der Verteidigervergütung zu Beginn des Mandats

Ich kann sowohl als Wahl- als auch als Pflichtverteidiger für Sie tätig werden

Wahlverteidigung

Als Wahlverteidiger rechne ich in einfach gelagerten Sachverhalten auf Grundlage der gesetzlichen Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab

In umfangreicheren oder schwierigeren Angelegenheiten schließe ich mit meinen Mandanten eine Vergütungsvereinbarung ab, meist auf Basis einer Pauschale, ggf. Auch auf Zeitbasis.

Teilweise läßt sich der Aufwand erst nach erfolgter Akteneinsicht abschätzen. Auch in solchen Fällen werden wir den Kostenrahmen von Anfang an transparent besprechen.

Pflichtverteidigung

Sie haben in vielen Fällen das Recht auf einen Pflichtverteidiger.

Auch diesen dürfen Sie selbst auswählen. 

Sollten die Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigung gegeben sein, kann ich auch auf dieser Basis für Sie tätig sein.

Zögern Sie nicht, mich bei offenen Fragen direkt anzusprechen.