Allgemeines Strafrecht:

Rechtsanwalt für allgemeines Strafrecht

Alle Delikte des StGB werden hiervon erfasst. Zusätzlich enthalten auch Nebengesetze, z.B. das Waffengesetz oder das Betäubungsmittelgesetz weitere Strafvorschriften.

Auch bei vermeintlich einfacheren Delikten ist es sinnvoll, sich von einem Rechtsanwalt für allgemeines Strafrecht frühzeitig beraten zu lassen. Oftmals besteht die Möglichkeit, eine Anklageerhebung und damit die Durchführung einer Hauptverhandlung zu vermeiden.

Gerade die Vorschriften der §§ 153, 153 a StPO bieten die Möglichkeit, auf eine Verfahrenseinstellung hinzuwirken.

Das allgemeine Strafrecht regelt insbesondere folgende Delikte:

  • Betrug/ Computerbetrug
  • Brandstiftungsdelikte
  • Diebstahl/ Einbruchsdiebstahl/ Diebstahl mit Waffen
  • Erpressung/ räuberische Erpressung
  • Kapitalstrafsachen, Mord/ Totschlag
  • Körperverletzungsdelikte
  • Raub/ räuberischer Diebstahl
  • Sachbeschädigung
  • Sexualdelikte, Vergewaltigung/ sexueller Missbrauch/ sexuelle Nötigung
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Verkehrsstrafrecht

Deshalb zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns umgehend!